| Der clevere Versicherungsvergleich |
Vergleich der VersicherungsbedingungenSie müssen nicht, aber sie können unterschiedlich sein: die Versicherungsbedingungen. Manches mag da standardisiert sein. Aber als Laie steht man da auf verlorenem Posten, wenn ein kostenloser Versicherungsvergleich das alles berücksichtigen soll. Man muss schon selbst in das Kleingedruckte Einblick nehmen, spätestens beim Abschluss eines Vertrages für die private Krankenversicherung, für die Rechtsschutzversicherung, für die Haftpflichtversicherung oder die private Rentenversicherung.Oder man überlässt dieses Geschäft einem Profi. Doch das kann dann wieder teuer werden. Dann ist ein kostenloser Versicherungsvergleich nicht mehr kostenlos, wenn der Profi für seine Leistung bezahlt werden will, eben direkt durch eine Rechnung, die er stellt, oder indirekt über die Versicherungsprämien, die er als Versicherungsvertreter dann eben als angemessen hält und für die er von seiner Versicherung eine Provision erhält. Besser ist da vielleicht der Versicherungsmakler. Er wird zwar auch von den Versicherungsgesellschaften per Provision bezahlt, aber er ist unabhängig und kann deshalb die private Krankenversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Haftpflichtversicherung und die Rentenversicherung empfehlen, die er, nachdem ihm ein kostenloser Versicherungsvergleich ein brauchbares Ergebnis zeigt, als günstig erachtet. Vertrauen ist gut …Man kann natürlich auch darauf vertrauen, dass ein kostenloser Versicherungsvergleich tatsächlich die günstige private Krankenversicherung, die beste Rechtsschutzversicherung, die gute Haftpflichtversicherung und die von der Rendite her beste Rentenversicherung an erster Stelle seiner Bewertungsskala zeigt. Aber zumindest wichtige Details sollte man noch überprüfen, und ein Versicherungsvertrag kommt erst mit der Unterschrift zustande. Dies bedeutet, dass man das Ergebnis, das ein kostenloser Versicherungsvergleich präsentiert, ruhig erst einmal hinnehmen kann und den Versicherungsantrag im Internet ausfüllen kann. Aber unterschreiben darf man ihn noch nicht. Ohnehin hat man bei Internetgeschäften noch ein Rücktrittsrecht. Das gibt ausreichend Zeit, um den Vertrag dann Punkt für Punkt zu studieren, und wenn er in einzelnen Punkten unklar ist, kann man selbstverständlich nachfragen und sich die Klausel erklären lassen. Änderung der VersicherungsbedingungenJede Versicherung, sei es die private Krankenversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Haftpflichtversicherung oder die Rentenversicherung, hat ihre Bedingungen, die von der Versicherungsaufsicht genehmigt werden müssen. Insoweit kann man schon darauf vertrauen, dass die wichtigsten Belange des Versicherten berücksichtigt sind. Sonst würde der Tarif nicht genehmigt werden. Das gilt natürlich nur für inländische Versicherungen. Bei ausländischen Versicherungen kann das anders sein. Und wenn da jetzt eine Klausel steht, die man so nicht akzeptieren kann – kann man da eine Änderung verlangen? Zunächst wird es die Versicherung mit einer Klarstellung, eventuell sogar schriftlich, versuchen. Ob sie allerdings zu einer Änderung bereit ist, das ist sehr fraglich. Vergleiche im Internet: - www.krankenversicherung.com - www.rechtsschutz.com |
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Nützliches
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